Information und Anmeldung

Sonntag, 14.06.2026

Start-Fenster:
RR Tour 1                       8:00 – 10:00
RR Tour 2&3                  7:00 – 9:00
RR Tour 4 (Marathon)  7:00 – 8:00
Gravel Tour 1&2            8:00 – 10:00

Start und Ziel 

Doppelturnhalle in der Brennerstrasse 4, 87719 Mindelheim 

Art der Veranstaltung 

Die Unterallgäuer Radrundfahrt ist eine radtouristische Veranstaltung ohne Renncharakter. Es findet keine Zeitnahme statt.

Anmeldung 

Die Anmeldung ist vom 01.01.2026 bis 07.06.2026 HIER möglich. Nach Anmeldung und Bezahlung bekommst Du eine Bestätigungsmail und bist startberechtigt. Eine Nachmeldung vor Ort ist am Veranstaltungstag gegen Nachmeldegebühr von 5,00€ möglich.

Startgebühr 

RR Tour 1                       10,00€
RR Tour 2                       15,00€
RR Tour 3                       20,00€
RR Tour 4 (Marathon)  25,00€
Gravel Tour 1&2            10,00€

Kinder ab 16 Jahre bezahlen für alle Strecken nur 5,00€
Für Kinder bis 16 Jahre ist die Teilnahme kostenlos.
Das Startgeld berechtigt innerhalb der angegebenen Uhrzeiten zur Verköstigung an den bereitgestellten Verpflegungsstellen.
Minderjährige Kinder dürfen ausschließlich in Begleitung eines Erwachsenen oder eines Erziehungsberechtigten teilnehmen.
Inhaber einer GC (BDR) Breitensportlizenz erhalten einen Preisnachlass von 3,00€

Parken 

Parken ist nur auf den gekennzeichneten Parkplätzen gestattet. Es gibt genügend Parkplätze im Umkreis von 300 Metern um den Start-Zielbereich, in der Ramminger Straße sowie am Theaterplatz.

Nichtteilnahme nach der Anmeldung 

Bei Nichtteilnahme an der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes. 

Absage der Veranstaltung oder Änderung der Strecken 

Der Veranstalter ist berechtigt, bei schlechter Witterung, Baustellen, behördlicher Anordnung oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen die Strecke zu verändern oder zu verkürzen. Im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt insbesondere Unwetter, Pandemien oder behördlicher Anordnung ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung auch kurzfristig abzusagen. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des Startgeldes. Es ist also empfehlenswert unsere Newsseite regelmäßig zu besuchen.

Pflichten der Veranstaltungsteilnehmer 

Die Regeln der StVO und der Generalausschreibung 2025 des GC (BDR) sind einzuhalten. Bei Verstößen werden die Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen, eventuell kann es dazu führen, dass die Verstöße an die Polizei gemeldet werden müssen. Den Anweisungen von Polizei und Helfern ist Folge zu leisten.

Das Tragen eines Fahrradhelmes ist Pflicht.
Jeder Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Fahrrad und seine Ausrüstung geeignet und in einem technisch einwandfreien Zustand sind um an der Veranstaltung teilzunehmen.

Haftungsausschluss 

Jeder Teilnehmer fährt auf eigene Rechnung, Gefahr und Risiko. Eine Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen. Es bestehen keine Regressansprüche gegenüber dem Veranstalter. Der Teilnehmer verzichtet auf jegliche Rechtsansprüche gegenüber dem Veranstalter für körperlichen oder materiellen Schaden, welcher selbst oder durch andere verursacht, entstanden ist. Teilnehmer sollten Haftpflicht- und Unfallversichert sein.

Abfallbeseitigung 

Das Wegwerfen von Abfällen und Verpackungen entlang der Strecke ist verboten. Alle Teilnehmer werden gebeten, die Abfälle in de dafür vorgesehenen Behältern an den Verpflegungsstellen zu entsorgen.

DIE STRECKEN

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